Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Das DPJW ist die erste deutsch-polnische Institution mit der Rechtspersönlichkeit einer internationalen Organisation. Gegründet wurde das DPJW 1991 auf Beschluss der Regierungen Deutschlands und Polens, die vertraglich vereinbart haben, dem DPJW die Zuständigkeit über die Förderung des deutsch-polnischen Jugendaustauchs zu übertragen.
Das Ökologische Schullandheim "Spohns Haus" ist seit 2009 offiziell die für das Saarland verantwortliche Zweigstelle des DPJW.
Wofür ist "Spohns Haus" also zuständig? Als Zentralstelle sind wir in erster Linie für Aktivitäten im Bereich des Schüleraustausch verantwortlich. Folgende Maßnahmen können hierbei gefördert werden:
- Schüleraustausch (auch als trinationale Begegnung möglich)
- Lehrerfortbildung
- deutsch-polnische Jugendbegegnungen
- Sprachkurse
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Das DPJW fördert nicht die Träger (Vereine, Schulen, Gemeinden, Einzelpersonen, Betriebe) sondern deren Projekte. Gefördert werden können jene Projekte, für die ein polnischer und deutscher Vertreter einen gemeinsamen Antrag beim Jugendwerk stellen und die zu entsprechenden deutsch-polnischen Begegnungen führen, oder Ergebnisse von deutsch-polnischen Begegnungen sind (beispielsweise Publikationen, Ausstellungen, etc.)
Generell müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Ausnahmen können in begründeten Fällen ermöglicht werden, bedürfen jedoch der Bestätigung durch das DPJW.
Das DPJW fördert Begegnungsmaßnahmen in der Regel mit Festbeträgen pro Tag und Teilnehmer für den Gastgeber, sowie mit Festbeträgen pro Teilnehmer und Entfernung für die Gastnation.
Im Ausnahmefall oder für besonders aufwendinge Maßnahmen ist auch eine Förderung eines Fehlbetrages möglich.
Nähere Informationen zum DPJW finden sie auf der entsprechenden Website.
Auskunft und Beratung rund um ihre Fragen zum DPJW erhalten sie in unserem Hause bei:
Generell müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Die Begegnungen müssen mindestens 4 bis maximal 28 Tage Dauer aufweisen
- Die Teilnehmer müssen zwischen 12 und 26 Jahren alt sein
- Die Zahl der Betreuer muss der Zahl der Teilnehmer angemessen sein und dem Charakter der Maßnahme entsprechen
- Die Zahl der deutschen und polnischen Teilnehmer soll möglichst ausgewogen sein
- Entsprechende Anträge müssen 3 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden
Ausnahmen können in begründeten Fällen ermöglicht werden, bedürfen jedoch der Bestätigung durch das DPJW.
Das DPJW fördert Begegnungsmaßnahmen in der Regel mit Festbeträgen pro Tag und Teilnehmer für den Gastgeber, sowie mit Festbeträgen pro Teilnehmer und Entfernung für die Gastnation.
Im Ausnahmefall oder für besonders aufwendinge Maßnahmen ist auch eine Förderung eines Fehlbetrages möglich.
Nähere Informationen zum DPJW finden sie auf der entsprechenden Website.
Auskunft und Beratung rund um ihre Fragen zum DPJW erhalten sie in unserem Hause bei:
Jerzy Wegrzynowski
Telefon: +49 6843 58999-11
E-Mail: jerzy.wegrzynowski@spohnshaus.de







